Allgemeine Geschäftsbedingungen
Julia Schamanajew
Käferheimerstraße 45, 5071 Wals, Österreich
julia@pocketfulofsocial.com
Stand: 01.04.2026
1. GELTUNG, VERTRAGSABSCHLUSS
Julia Schamanajew, Inhaberin des Einzelunternehmens „Pocketful of Social“ mit Sitz in Wals (im Folgenden kurz: „Agentur“), erbringt ihre Leistungen im Bereich Social-Media-Betreuung, Social-Media-Beratung, Content-Erstellung und damit verbundener Marketing-Dienstleistungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur in einem Angebot schriftlich bestätigt werden. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Neue Kunden weist die Agentur im Erstangebot auf die Geltung dieser AGB hin; auch hier gilt eine 14-tägige Frist für einen Einspruch gegen diese AGB bzw. gegen einzelne Punkte der AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ
Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept (z. B. Social-Media-Strategie, Content-Konzept, Kanal- oder Kampagnenkonzept) zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potenzielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zugrunde.
Das Konzept bleibt bis zum Start der offiziellen Zusammenarbeit Eigentum von Julia Schamanajew und wird erst durch die Bezahlung der Onboarding- bzw. Einrichtungspauschale freigegeben. Dies betrifft auch Konzeptentwürfe, die zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber genutzt werden sollen. Eine entgeltliche Ablöse wird durch die Agentur bei Abschluss bestimmt. Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3. SOCIAL-MEDIA-KANÄLE
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Meta/Facebook/Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube, Pinterest etc.; im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen, Inhalte und Auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten bzw. auszuspielen. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Inhalte, Werbeanzeigen und Auftritte grundlos entfernt werden oder Konten gesperrt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zugrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Social-Media-Kanäle einzuhalten. Aufgrund der jeweils gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne bzw. die erstellten Inhalte jederzeit abrufbar sind. Ebenso schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweiten, Follower-Zahlen, Umsätze), sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die im Rahmen des Auftrags entstandenen Video- und Fotoinhalte dürfen sowohl vom Auftraggeber als auch von der Agentur frei auf allen sozialen Kanälen (insbesondere Instagram, Facebook, TikTok, Threads, LinkedIn, YouTube) sowie auf Websites genutzt werden, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Der Auftraggeber sichert zu, dass für alle auf seine Veranlassung abgebildeten bzw. aufgenommenen Personen die erforderlichen Datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen (Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung) vorliegen, und hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
4. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot über Social-Media-Betreuung sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Leistungen der Agentur können insbesondere umfassen: Social-Media-Strategie und -Beratung, Konzeption, Redaktionsplanung, Content-Erstellung (Text, Grafik, Foto, Video), Posting und Kanalbetreuung, Community-Management, Einrichtung und Betreuung von Automatisierungen, Anzeigenbetreuung sowie Reporting. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, Strategien, Redaktionspläne, Maßnahmenempfehlungen, Skizzen, Texte und Captions, Grafiken, Foto- und Videoinhalte sowie elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen.
Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Zugänge (insbesondere zu Social-Media-Konten, Werbekonten und Tools) und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Videos, Logos, Texte, Musik etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“; z. B. Fotografie, Videoproduktion, Grafik, Anzeigenschaltung, Tool-Anbieter). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
6. LAUFZEIT
Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweiligen Angebot festgehalten.
Beendet der Kunde den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass ein von der Agentur zu vertretender wichtiger Grund vorliegt, oder löst die Agentur den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund vorzeitig auf, so ist die Agentur berechtigt, die im jeweiligen Angebot ausgewiesene Ausfallpauschale zu verrechnen. Diese Ausfallpauschale ist ebenfalls im Angebot festgehalten.
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt; c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7. HONORARE UND SPESEN
Wenn in einem Angebot nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist auch berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, z.B. die Onboarding- bzw. Einrichtungspauschale.
Laufende Betreuungspauschalen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus verrechnet.
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der im Zuge der Tätigkeit anfallenden und vereinbarten Spesen (Fahrten, Übernachtungen, allfällige Barauslagen für Parken etc.) sowie zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Sind für die Tätigkeit Fahrten zum Kundenstandort oder zu mit dem Kunden vereinbarten Orten (z. B. Drehorte, Locations) nötig, verrechnet die Agentur PKW-Fahrtspesen in der Höhe von 0,50€ netto zzgl. 20 % USt. pro zurückgelegtem Kilometer und pro vor Ort teilnehmender Person seitens der Agentur. Ausgangs- und Endpunkt der verrechneten Fahrtstrecken ist der Geschäftssitz in 5071 Wals. Sind Übernachtungen am Ort der Tätigkeit oder am Weg zu diesem Ort nötig, verrechnet die Agentur Übernachtungs-, Verpflegungs-, Taxi- und Parkspesen pro teilnehmender Person und Übernachtung an den Kunden; der Preis ist abhängig von der Buchung und wird im Vorhinein abgeklärt.
8. ZAHLUNG
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die maximale Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferten Werke bzw. Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
9. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10. HAFTUNG
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahme, Posting, Kampagne) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
11. DATENSCHUTZ
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden bzw. seiner Ansprechpersonen (insbesondere Name/Firma, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
12. ANZUWENDENDES RECHT
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Wals. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich und örtlich zuständige Gericht in Salzburg vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in einer geschlechtsspezifischen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.